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Jahrzehntelang war strittig, bei welchen Gegebenheiten das Kontrollrecht eines Kommanditisten nach § 166 Abs. 1 HGB greift.
Grenzenloses Wirtschaften mit neuen Schranken
Im Rahmen des sog. BEPS-Projektes hat die OECD Maßnahmen zur Vermeidung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen durch multinationale Unternehmen erarbeitet.
Zu einem Kreditausfall hatte der Bundesfinanzhof einen Einfall.
Bislang war strittig, ob der Ausfall eines privat gewährten verzinslichen Darlehens zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt.
Insidertipp nicht nur für Nerds
Der Verkauf bzw. die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel unterliegt nur dann der Einkommenssteuer, wenn dieses innerhalb eines Jahres ab Anschaffung der Bitcoins geschieht.
Finanz-Achterbahn ohne Fiskus-Freikarte
Wenn es ihrer AG oder GmbH wirtschaftlich schlecht geht, sind Gesellschafter häufig gezwungen, der Gesellschaft Darlehen zu gewähren oder sich für deren Kredite zu verbürgen.
Perfekt eingeparkt: die neue 1%-Minderung
Die private Nutzung eines Firmenwagens stellt einen geldwerten Vorteil dar, der für den nutzenden Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
Kompliment fürs Compliance
Bei Verstößen von Unternehmen gegen steuerliche Regeln ist häufig nicht erkennbar, ob es sich um einen unabsichtlichen Fehler oder um Absicht handelt.
Selbstbehalt ohne Therapieeffekt
Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass eine vereinbarte und gezahlte Selbstbeteiligung an eine private Krankenkasse keinen Krankenversicherungsbeitrag darstellt.
Globale Gewinne müssen Größe zeigen.
Ende letzten Jahres ist ein Gesetz in Deutschland gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen („Base Erosion and Profit Shifting“ - BEPS) in Kraft getreten.
In fernen Ländern erfolgreich steuern.
Die OECD plant, durch die Änderung der Betriebsstättendefinition die Anzahl ausländischer Betriebsstätten zu erhöhen. Änderungen ergeben sich insbesondere bei Vertreterbetriebsstätten, unabhängigen ...
Rechnungsfehler ohne Strafzins.
Rechnungen müssen sämtliche gesetzliche Rechnungsbestandteile ausweisen, damit der Unternehmer daraus die Vorsteuer ziehen kann. Bei Fehlern ist eine berichtigte Rechnung anzufordern.
Früherkennung zahlt sich aus!
In den kommenden Jahren soll die größte Reform der Umsatzsteuer seit Einführung des EU-Binnenmarktes stattfinden. Den Startschuss dafür hat die EU-Kommission bereits in 2017 gegeben.