Finanz-Achterbahn ohne Fiskus-Freikarte
Wenn es ihrer AG oder GmbH wirtschaftlich schlecht geht, sind Gesellschafter häufig gezwungen, der Gesellschaft Darlehen zu gewähren oder sich für deren Kredite zu verbürgen. Nachfolgend kann es dazu kommen, dass Gesellschafter mit ihren Darlehensforderungen ausfallen oder aus den Bürgschaften in Anspruch genommen werden. Dieser Ausfall bzw.diese Inanspruchnahme konnte regelmäßig steuerlich geltend gemacht werden. Aufgrund neuester Rechtsprechung ist die steuerliche Berücksichtigung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.Hier gilt es richtig und rechtzeitig zu gestalten, damit der Fiskus die Verluste steuerlich weiterhin anerkennt.