Früherkennung zahlt sich aus!
In den kommenden Jahren soll die größte Reform der Umsatzsteuer seit Einführung des EU-Binnenmarktes stattfinden. Den Startschuss dafür hat die EU-Kommission bereits in 2017 gegeben. Bestimmte Maßnahmen sollen bereits zum 01.01.2019 in Kraft treten. Hierbei geht es um Vereinfachungen/Vereinheitlichungen für Konsignationslager sowie um Vereinfachungen bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften. Von einigen Erleichterungen werden nach den derzeitigen Plänen nur sogenannte“zertifizierte Steuerpflichtige“ profitieren können, denen die EU-Kommission darüber hinaus auch Erleichterungen bei der Beleg- und Nachweisführung in Aussicht stellt. Die Einführung ist ebenfalls zum 01.01.2019 geplant. Unternehmen sollten rechtzeitig Vorkehrungen dafür treffen.