Globale Gewinne müssen Größe zeigen.
Ende letzten Jahres ist ein Gesetz in Deutschland gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen („Base Erosion and Profit Shifting“ - BEPS) in Kraft getreten. Ziel ist es, international tätige Unternehmen an der Minderung ihrer Steuerlast durch Ausnutzung unterschiedlicher Steuersysteme zu hindern. Für Unternehmen mit jährlichen Umsätzen von mehr als 100 Mio. Euro gilt daher ab dem Jahr 2017 ein besonderer Aufbau der zu erstellenden Verrechnungspreisdokumentation. Zudem gilt für inländische Obergesellschaften international tätiger Konzerne ab einem Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. Euro eine länderbezogene Berichterstattung für bestimmte Informationen („Country-by-Country Reporting“).