Grenzenloses Wirtschaften mit neuen Schranken
Im Rahmen des sog. BEPS-Projektes hat die OECD Maßnahmen zur Vermeidung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen durch multinationale Unternehmen erarbeitet. Schätzungsweise rund 2.000 Doppelbesteuerungsabkommen sind mittlerweile betroffen. Um künftig eine missbräuchliche Anwendung von Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen zu verhindern, wurde eine Generalklausel eingeführt. Danach kann ein Vorteil entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut des Doppelbesteuerungsabkommens versagt werden, sofern es das (Neben-)Ziel einer steuerlichen Gestaltung ist, eine Abkommensvergünstigung herbeizuführen. Internationale Konzerne sollten klären, inwieweit sich durch die Änderungen Auswirkungen auf bestehende Strukturen oder steuerliche Planungen ergeben.