In fernen Ländern erfolgreich steuern.
Die OECD plant, durch die Änderung der Betriebsstättendefinition die Anzahl ausländischer Betriebsstätten zu erhöhen. Änderungen ergeben sich insbesondere bei Vertreterbetriebsstätten, unabhängigen Vertretern und Bau- und Montagebetriebsstätten. Ferner wird der Ausnahmenkatalog für Tätigkeiten, die noch keine Betriebsstätte begründen, reduziert. Ziel ist, dass Steuern in dem Land erhoben werden können, in dem die wertschöpfenden Aktivitäten stattfinden.
Die Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden und teilweise ab dem 1.1.2017 anzuwenden sein. Bestehende Strukturen sollten daher überprüft und ggf. angepasst werden, um Streitigkeiten mit in- und ausländischen Finanzbehörden über eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.