Insidertipp nicht nur für Nerds
Der Verkauf bzw. die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel unterliegt nur dann der Einkommenssteuer, wenn dieses innerhalb eines Jahres ab Anschaffung der Bitcoins geschieht. Zudem gelten die zuerst gekauften Bitcoins als zuerst verkauft (First in – First out), wenn nicht eine andere Reihenfolge nachgewiesen werden kann. Dagegen zählen Gewinne und Verluste aus anderen Finanzinstrumenten im Privatvermögen, die nur mittelbar an Kryptowährungen gekoppelt sind, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, die ohne Haltefrist der Abgeltungsteuer unterliegen.