Jetzt Gesellschaftsverträge überprüfen
Jahrzehntelang war strittig, bei welchen Gegebenheiten das Kontrollrecht eines Kommanditisten nach § 166 Abs. 1 HGB greift. Nach dieser Vorschrift ist der Kommanditist berechtigt, eine abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen. Hier hat das OLG München in einem aktuellen Urteil Klarheit geschaffen. Im entschiedenen Fall besteht dieses Kontrollrecht nicht, wenn die Richtigkeit des Jahresabschlusses von einem Wirtschaftsprüfer uneingeschränkt bestätigt wurde und der Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Klausel vorsieht. Daher wäre zu prüfen, ob bestehende Gesellschaftsverträge von Kommanditgesellschaften an die neue Rechtslage angepasst werden sollten.