Perfekt eingeparkt: die neue 1%-Minderung
Die private Nutzung eines Firmenwagens stellt einen geldwerten Vorteil dar, der für den nutzenden Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
Der Wert wird regelmäßig nach der 1%-Methode ermittelt. Zuzahlungen minderten den geldwerten Vorteil bislang nur dann, wenn es sich um pauschale Zahlungen (z.B. fester monatlicher Betrag oder eine Pauschale pro privat gefahrenen Kilometer) handelte. Der Bundesfinanzhof hat aktuell zugunsten der Steuerzahler entschieden, dass alle vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten den geldwerten Vorteil bis auf maximal 0 € mindern. Arbeitnehmer können die Minderung des geldwerten Vorteils auch für noch änderbare offene Vorjahre im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung beantragen.