Selbstbehalt ohne Therapieeffekt
Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass eine vereinbarte und gezahlte Selbstbeteiligung an eine private Krankenkasse keinen Krankenversicherungsbeitrag darstellt. Das bedeutet, dass der Beitrag steuerlich nur als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist, was allerdings häufig ins Leere geht. Daher kann es steuerlich günstiger sein, auf einen Selbstbehalt zu verzichten und einen höheren Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Zudem mindern Bonuszahlungen der Krankenkasse für privat gezahlte Gesundheitsmaßnahmen nicht die steuerlich abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.