Zu einem Kreditausfall hatte der Bundesfinanzhof einen Einfall.
Bislang war strittig, ob der Ausfall eines privat gewährten verzinslichen Darlehens zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt. Der Bundesfinanzhof entschied kürzlich entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung zugunsten der Steuerpflichtigen. Danach ist der Verlust aus dem Ausfall einer privaten Kapitalforderung steuerlich anzuerkennen und somit steuerlich mindernd bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen. Ein steuerlich anzuerkennender Verlust aufgrund eines Forderungsausfalls liegt dann vor, wenn endgültig feststeht, dass keine Rückzahlung mehr erfolgt.